Die rechtliche Lage von CBD in Deutschland
Personen, die CBD ausprobieren wollen, können leicht von dem legalen Chaos, welches die Thematik umgibt, verwirrt werden. Vor einigen Jahren war CBD noch relativ unbekannt und nur ein Begriff für Cannabisexperten. Aber über die letzten Jahre erlebte CBD einen Boom und rückte in die Mitte der Gesellschaft. Die Industrie wuchs extrem schnell und was passierte ist ein Phänomen, welches auch in anderen schnell wachsenden Branchen zu beobachten ist: Das Wachstum war so rapide, dass der Gesetzgeber nicht mithalten oder sich anpassen konnte.
In diesem speziellen Fall ist es allerdings noch etwas komplizierter. Da viele CBD Produkte aus Cannabispflanzen gewonnen werden und Rückstände von THC enthalten, gibt es zusätzliche rechtliche Anforderungen. Das Ergebnis ist eine komplexe juristische Situation, die sowohl Anwender, als auch Produzenten verwirren kann.
CBD Legalität für Käufer
Im Gegensatz zu dem bekannten Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) ist Cannabidiol (CBD) nicht psychotrop und kann keine berauschende Wirkung entfalten. Daher ist CBD nicht Gegenstand des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Da CBD nicht im BtMG aufgeführt ist, ist es nicht als Sucht-, bzw. Betäubungsmittel zu werten. Allerdings wird CBD größtenteils auf natürlichen Weg aus der Cannabis Sativa L. Pflanze extrahiert. Dies kompliziert die rechtliche Lage, da die Pflanze, inklusive ihrer Pflanzenteile, explizit als verbotene Substanz im BtMG gelistet. Da das Gesetz unterschiedliche Interpretationen zu lässt, wird die Lage zusätzlich erschwert.
Durch diese unklare rechtliche Situation kommen Rechtsexperten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Da der Gesetzgeber CBD jedoch nicht ausdrücklich als Betäubungsmittel ausgewiesen hat, kann es als legal betrachtet werden. Andernfalls hätten es die gesetzgebenden Institutionen spezifiziert.
Wie andere gehandelte Produkte, fallen auch CBD Produkte in bestimmte Produktkategorien. So müssen CBD Waren neben dem BtMG auch den allgemein geltenden Handelsbestimmungen für die jeweilige Produktklasse entsprechen. Daher ist die Produktkategorie, unter welcher die Produkte verkauft und verwendet werden, essentiell. In diesem Artikel setzen wir uns mit dem am häufigsten vorkommenden Arten von CBD Produkten auseinander: Nahrung- und Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Vaping-Produkte und Blüten.
CBD Blüten
Die Legalität variiert je nach Produktart, als die es verkauft wird. Kosmetika beispielswiese sind generell unproblematisch, solange der THC-Gehalt unter 0,2% liegt und das Produkt aus EU-zertifizierten Nutz Hanf gewonnen wird. CBD Blüten hingegen gelten als verboten. Diese Blüten können wie normales Cannabis konsumiert werden und sind optisch nicht von herkömmlichen, THC-haltigen Blüten zu unterscheiden, was die Strafverfolgungsbehörden vor große Probleme stellt. Allerdings gibt es für CBD Blüten eine Ausnahme: Sie sind erlaubt, solange der Verkehr nur gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient und eine Verwendung zur Berauschung ausgeschlossen werden kann. Was genau diese „gewerblichen und wissenschaftlichen“ Zwecke sind, bleibt undefiniert und lässt Spielraum für mehrdeutige Auslegungen. Für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel ist der Fall komplizierter.
CBD Lebensmittel und 'Novel Foods'
Um die Frage zu beantworten, ob CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, wie CBD Öl, in Deutschland legal sind, müssen wir uns mit der europäischen Lebensmittelgesetzgebung befassen. CBD kann keine Abhängigkeiten oder berauschenden Wirkungen hervorrufen. Daher unterliegt es nicht dem BtMG, sondern muss dem allgemein geltenden Lebensmittelrecht folgen. Um der Lebensmittelgesetzgebung zu entsprechen ist es entscheidend, ob CBD Gegenstand der ‚Novel Food‘ Verordnung ist.
Was sind Novel Foods?
In der EU gelten Produkte als so genannte Novel Foods, wenn sie nicht nachweislich, vor dem 15. Mai 1977, als Lebensmittel oder Zutat, Teil der gewöhnlichen Ernährung waren. Wenn ein Produkt vorher nicht regulär in der EU verzehrt wurde, muss die Unschädlichkeit für den Menschen bewiesen werden, bevor das Produkt als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden darf.
Um als Novel Food registriert zu werden, müssen Produkte bei der EU eine Zulassung beantragen. In diesem zeit- und kostenintensiven Prozess muss nachgewiesen werden, dass das Produkt ungefährlich ist. Dieser Beweis kann in Form von wissenschaftlichen Studien erbracht werden. Momentan hat die EU alle Novel Food Anträge von CBD Produkten gestoppt. In der EU wird derzeit untersucht, ob natürlich hergestellte CBD Produkte als Betäubungsmittel klassifiziert werden sollen. Falls sie wirklich als Betäubungsmittel eingestuft werden, wäre CBD das erste Betäubungsmittel ohne berauschende oder abhängig machende Eigenschaften.
Cannabis als Novel Food?Der Fall für Cannabis ist einmal mehr speziell: Es gibt viele Quellen die belegen, dass Cannabissamen und daraus hergestellte Produkte, wie Hanfsamen Öl oder Hanf Mehl, vor 1977 Bestandteil der regulären Ernährung in Europa waren. Aus diesem Grund gelten Produkte, die aus Hanfsamen oder -stengeln hergestellt werden, nicht als Novel Food und sind frei verkäuflich.
Blätter, Blüten und die daraus hergestellten Extrakte werden rechtlich allerdings anders behandelt. Einerseits argumentiert der Gesetzgeber, dass Cannabisextrakte nicht regelmäßig vor 1977 verzehrt wurden, unabhängig davon, ob sie CBD oder THC enthalten. Andererseits ist es schwierig, den regulären Konsum einer Pflanze zu belegen, die für die letzten 90 Jahre verboten war. Dennoch ist es der EIHA (European Industrial Hemp Association) gelungen zu beweisen, dass Pflanzenteile, die CBD in höheren Konzentrationen enthalten (Blätter, Blüten), regelmäßig vor 1977 konsumiert wurden. Die EIHA argumentiert, dass natürliche gewonnene, unverarbeitete Extrakte dieselbe Zusammensetzung an Inhaltsstoffen haben, wie die Pflanze selbst. Aus diesem Grund dürften sie nicht als neuartige Lebensmittel angesehen werden. Nur wenn das Produkt manipuliert wurde (z.B. durch künstlich zugesetzte Cannabinoide), sollte es als Novel Food eingestuft werden können.
CBD KosmetikaFür Kosmetikprodukte ist die Verwendung von Hanf als Zutat erlaubt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) führt aus, dass kosmetische Hanfprodukte verkehrsfähig sind, insofern „die Inverkehrbringer oder Hersteller dieser Produkte nachweisen, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.“. Außerdem dürfen nur bestimmte Pflanzenteile von EU zertifizierte Hanfpflanzen für die Produktion verwendet werden.
Gemäß Artikel 14 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) und Anhang II dürfen Kosmetika keine natürlichen oder synthetischen Betäubungsmittel und keine Stoffe enthalten, die in den Tabellen I und II des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 aufgeführt sind. In dieser Tabelle sind explizit Cannabis, sein Harz und seine Extrakte aufgelistet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass CBD Kosmetika in Deutschland legal und frei verkäuflich sind, solange sie nur aus Hanfsamen, -stengeln oder harzfreien Blüten hergestellt wurden. Sie müssen dem nationalen Betäubungsmittelrecht und der europäischen Kosmetikverordnung entsprechen, haben aber keine zusätzlichen Hürden, wie die Novel Food Regulationen.
CBD VapingIm Hinblick auf das so genannte „Vaping“ (engl. to vape – etwas verdampfen; das verdampfen/inhalieren von CBD Produkten) ist die Situation einigermaßen klar für Produzenten – wegen fehlender Regulationen. Hersteller können Vape-Pens oder E-Liquids frei verkaufen und müssen nur dem BtMG entsprechen. Für diese Produkte ist es wichtig, dass sie den Regeln des Jugendschutzgesetzes entsprechen und einen THC Anteil von unter 0,2% aufweisen.
Da es für diese Produktkategorie keine Rechtsvorschriften gibt, haben die Hersteller einen großen Handlungsspielraum. Allerdings fehlt die Sicherheit für Hersteller und Verbraucher. Aufgrund des Mangels an Vorschriften haben Produzenten keine Vorgaben, an die sie sich halten können, und laufen Gefahr durch künftige Vorschriften zurückgeworfen zu werden. Auf der anderen Seite sind die Kunden im Nachteil, da es keine Standards für Produktsicherheit gibt ohne entsprechende Regulationen.
ZusammenfassungZusammenfassend, ist die rechtliche Situation von CBD nicht zu 100% klar. Die Formulierung der Gesetzestexte lässt Spielraum für unterschiedlichste Interpretationen. Außerdem ist die gesetzliche Lage uneinheitlich und variiert, je nach Produkttyp.
Für die Kunden ist es wichtig und beruhigend zu wissen, dass sich die Hersteller und Händler sich um die rechtlichen Fragen sorgen müssen. Um sicher zu sein, sollten Kunden keine CBD Blüten konsumieren und Samen nur als Lebensmittelzutat verwenden.
Der Fall für Cannabis ist einmal mehr speziell: Es gibt viele Quellen die belegen, dass Cannabissamen und daraus hergestellte Produkte, wie Hanfsamen Öl oder Hanf Mehl, vor 1977 Bestandteil der regulären Ernährung in Europa waren. Aus diesem Grund gelten Produkte, die aus Hanfsamen oder -stengeln hergestellt werden, nicht als Novel Food und sind frei verkäuflich.
Blätter, Blüten und die daraus hergestellten Extrakte werden rechtlich allerdings anders behandelt. Einerseits argumentiert der Gesetzgeber, dass Cannabisextrakte nicht regelmäßig vor 1977 verzehrt wurden, unabhängig davon, ob sie CBD oder THC enthalten. Andererseits ist es schwierig, den regulären Konsum einer Pflanze zu belegen, die für die letzten 90 Jahre verboten war. Dennoch ist es der EIHA (European Industrial Hemp Association) gelungen zu beweisen, dass Pflanzenteile, die CBD in höheren Konzentrationen enthalten (Blätter, Blüten), regelmäßig vor 1977 konsumiert wurden. Die EIHA argumentiert, dass natürliche gewonnene, unverarbeitete Extrakte dieselbe Zusammensetzung an Inhaltsstoffen haben, wie die Pflanze selbst. Aus diesem Grund dürften sie nicht als neuartige Lebensmittel angesehen werden. Nur wenn das Produkt manipuliert wurde (z.B. durch künstlich zugesetzte Cannabinoide), sollte es als Novel Food eingestuft werden können.
Für Kosmetikprodukte ist die Verwendung von Hanf als Zutat erlaubt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) führt aus, dass kosmetische Hanfprodukte verkehrsfähig sind, insofern „die Inverkehrbringer oder Hersteller dieser Produkte nachweisen, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.“. Außerdem dürfen nur bestimmte Pflanzenteile von EU zertifizierte Hanfpflanzen für die Produktion verwendet werden.
Gemäß Artikel 14 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) und Anhang II dürfen Kosmetika keine natürlichen oder synthetischen Betäubungsmittel und keine Stoffe enthalten, die in den Tabellen I und II des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 aufgeführt sind. In dieser Tabelle sind explizit Cannabis, sein Harz und seine Extrakte aufgelistet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass CBD Kosmetika in Deutschland legal und frei verkäuflich sind, solange sie nur aus Hanfsamen, -stengeln oder harzfreien Blüten hergestellt wurden. Sie müssen dem nationalen Betäubungsmittelrecht und der europäischen Kosmetikverordnung entsprechen, haben aber keine zusätzlichen Hürden, wie die Novel Food Regulationen.
CBD VapingIm Hinblick auf das so genannte „Vaping“ (engl. to vape – etwas verdampfen; das verdampfen/inhalieren von CBD Produkten) ist die Situation einigermaßen klar für Produzenten – wegen fehlender Regulationen. Hersteller können Vape-Pens oder E-Liquids frei verkaufen und müssen nur dem BtMG entsprechen. Für diese Produkte ist es wichtig, dass sie den Regeln des Jugendschutzgesetzes entsprechen und einen THC Anteil von unter 0,2% aufweisen.
Da es für diese Produktkategorie keine Rechtsvorschriften gibt, haben die Hersteller einen großen Handlungsspielraum. Allerdings fehlt die Sicherheit für Hersteller und Verbraucher. Aufgrund des Mangels an Vorschriften haben Produzenten keine Vorgaben, an die sie sich halten können, und laufen Gefahr durch künftige Vorschriften zurückgeworfen zu werden. Auf der anderen Seite sind die Kunden im Nachteil, da es keine Standards für Produktsicherheit gibt ohne entsprechende Regulationen.
ZusammenfassungZusammenfassend, ist die rechtliche Situation von CBD nicht zu 100% klar. Die Formulierung der Gesetzestexte lässt Spielraum für unterschiedlichste Interpretationen. Außerdem ist die gesetzliche Lage uneinheitlich und variiert, je nach Produkttyp.
Für die Kunden ist es wichtig und beruhigend zu wissen, dass sich die Hersteller und Händler sich um die rechtlichen Fragen sorgen müssen. Um sicher zu sein, sollten Kunden keine CBD Blüten konsumieren und Samen nur als Lebensmittelzutat verwenden.
Im Hinblick auf das so genannte „Vaping“ (engl. to vape – etwas verdampfen; das verdampfen/inhalieren von CBD Produkten) ist die Situation einigermaßen klar für Produzenten – wegen fehlender Regulationen. Hersteller können Vape-Pens oder E-Liquids frei verkaufen und müssen nur dem BtMG entsprechen. Für diese Produkte ist es wichtig, dass sie den Regeln des Jugendschutzgesetzes entsprechen und einen THC Anteil von unter 0,2% aufweisen.
Da es für diese Produktkategorie keine Rechtsvorschriften gibt, haben die Hersteller einen großen Handlungsspielraum. Allerdings fehlt die Sicherheit für Hersteller und Verbraucher. Aufgrund des Mangels an Vorschriften haben Produzenten keine Vorgaben, an die sie sich halten können, und laufen Gefahr durch künftige Vorschriften zurückgeworfen zu werden. Auf der anderen Seite sind die Kunden im Nachteil, da es keine Standards für Produktsicherheit gibt ohne entsprechende Regulationen.
Zusammenfassend, ist die rechtliche Situation von CBD nicht zu 100% klar. Die Formulierung der Gesetzestexte lässt Spielraum für unterschiedlichste Interpretationen. Außerdem ist die gesetzliche Lage uneinheitlich und variiert, je nach Produkttyp.
Für die Kunden ist es wichtig und beruhigend zu wissen, dass sich die Hersteller und Händler sich um die rechtlichen Fragen sorgen müssen. Um sicher zu sein, sollten Kunden keine CBD Blüten konsumieren und Samen nur als Lebensmittelzutat verwenden.